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BERATEN - PLANEN - BAUEN - Unternehmensgrundsätze

Eine Bauaufgabe von der Planung bis zur Umsetzung abzuwickeln, ist ein vielschichtiger, komplexer, umfangreicher und auch komplizierter Prozess, der bestimmten Regeln und Gesetzen unterliegt. Der Bauherr in der Rolle als Vertragspartner und Auftraggeber wird oft mit Aufgaben konfrontiert werden, die ihm fremd sind. Wir können Ihnen hierzu viele Leistungen anbieten und stehen Ihnen als erfahrenes Architekturbüro beratend, unterstützend, problembewusst, ziel- und ergebnisorientiert zur Seite. Dabei steht nicht der Umfang der Beauftragung im Vordergrund sondern die Erfordernisse der Aufgabe und des Bauherrn. Der Planungsprozess wird in Art und Umfang individuell von der Bauaufgabe und nach Größe und Umfang der Baumaßnahme bestimmt.

Wir beraten Sie bereits im Vorfeld Ihrer Entscheidungen ergebnisunabhängig. Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Baumaßnahme entscheiden, die Beratung erfolgt jedoch unabhängig von einer möglichen Beauftragung. Wir bieten individuelle Beratungen, die bereits im Vorfeld bei grundsätzlichen Entscheidungsprozessen helfen sollen.

Grundlage jeder Planung ist die umfassende Klärung der Bedürfnisse der Nutzer und Bauherren, sowie der Randbedingungen, die die Planung beeinflussen. Subjektive und objektive Zielvorstellungen der Bauherren und Nutzer bestimmen die Anforderungen an das Gebäude. Vorgegebene Randbedingungen wie Vorgaben aus dem Baurecht und dem Grundstück der Umgebung und der Bautechnik. Je nach Anforderung der Bauaufgabe ist die Einschaltung von Sonderfachleuten erforderlich. Ziel der Planung ist es in einem immer weiterführenden Prozess städtebauliche, gestalterische, rechtliche, funktionale, technische und soziale Bedingungen zu klären und zusammenzuführen.

Begleitend zur Planung führen wir bereits im frühen Vorplanungsstadium eine Kostenschätzung durch, die im Entwurfsstadium in eine Kostenberechnung mündet. Wichtiger Bestandteil der Planung ist die Kostenkontrolle, die - jeweils auf den aktuellen Planungsstand bezogen - durch die Planungsphasen begleitet und unter Einbeziehung von Änderungen auch fortgeschrieben wird. Sie gibt dem Bauherrn Sicherheit im Planungs- und Ausführungsprozess und ermöglicht Entscheidungen.

Die Planung erarbeiten wir stufenweise von der Skizze, über den Entwurf und das Baugesuch bis zur Erstellung von technischen Ausführungs- und Detailplänen durch. Wir beraten zu Gestaltung, Materialien, Produkten und Technik. Bei Bedarf beziehen wir weitere spezifische Berater in die Aufgabe mit ein und koordinieren die gesamten Leistungen.

Nach erfolgter Planung und Festlegung der erarbeiteten Ergebnisse erstellen wir Leistungsverzeichnisse und / oder Leistungsbeschreibungen, in denen Umfang, Qualität und Funktion festgelegt werden, holen Angebote für die Ausführung der Maßnahme ein. Wir unterstützen den Bauherrn mit Vergabeverhandlungen bzw. der Vergabe der Leistungen, Vorschlägen für die Vertragsgestaltung der Werkverträge mit den ausführenden Firmen. Im Zuge der Kostenkontrolle erarbeiten wir den Kostenanschlag, der die Zusammenstellung aller Ausschreibungsergebnisse beinhaltet, was dem Bauherrn wiederum die Möglichkeit der Anpassung oder Korrektur bietet.

Nach Auftragserteilung kann die Leistung ausgeführt werden. Ein erarbeiteter Terminplan beinhaltet Termine als Vertragstermine mit den Firmen. Im Zuge der Bauüberwachung werden die Firmen und sonst am Projekt Beteiligten koordiniert, abgerufen und die Ausführungstermine überwacht. Wir überwachen die Qualität und Vollständigkeit der ausgeführten Leistungen auf Übereinstimmung mit Leistungskatalog, Plänen, Vertrag, Vorschriften und dem Stand der Technik.

Nach Fertigstellung der Leistungen nehmen wir auf der Seite des Bauherrn an der Abnahme teil und erstellen auf Wunsch das Abnahmeprotokoll. Wir überwachen die Beseitigung von Mängeln bis zur Mängelfreiheit. Nach mängelfreier Herstellung der Leistungen werden gemeinsam mit den Firmen Aufmaße erstellt, die Schlussrechnungen geprüft und eine Kostenfeststellung durchgeführt. Die Gewährleistungszeiträume werden ermittelt und das Objekt übergeben.

Wir verstehen uns als Sachwalter
des Bauherrn und vertreten seine Interessen