Eine Bauaufgabe
von der Planung bis zur Umsetzung abzuwickeln, ist ein vielschichtiger,
komplexer, umfangreicher und auch komplizierter Prozess, der bestimmten
Regeln und Gesetzen unterliegt. Der Bauherr in der Rolle als Vertragspartner
und Auftraggeber wird oft mit Aufgaben konfrontiert werden, die
ihm fremd sind. Wir können Ihnen hierzu viele Leistungen
anbieten und stehen Ihnen als erfahrenes Architekturbüro
beratend, unterstützend, problembewusst, ziel- und ergebnisorientiert
zur Seite. Dabei steht nicht der Umfang der Beauftragung im Vordergrund
sondern die Erfordernisse der Aufgabe und des Bauherrn. Der Planungsprozess
wird in Art und Umfang individuell von der Bauaufgabe und nach
Größe und Umfang der Baumaßnahme bestimmt.
Wir beraten
Sie bereits im Vorfeld Ihrer Entscheidungen ergebnisunabhängig.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Baumaßnahme entscheiden,
die Beratung erfolgt jedoch unabhängig von einer möglichen
Beauftragung. Wir bieten individuelle Beratungen, die bereits
im Vorfeld bei grundsätzlichen Entscheidungsprozessen helfen sollen.
Grundlage
jeder Planung ist die umfassende Klärung der Bedürfnisse der Nutzer
und Bauherren, sowie der Randbedingungen, die die Planung beeinflussen.
Subjektive und objektive Zielvorstellungen der Bauherren und Nutzer
bestimmen die Anforderungen
an das Gebäude. Vorgegebene Randbedingungen wie Vorgaben
aus dem Baurecht und dem Grundstück der Umgebung und der Bautechnik.
Je nach Anforderung der Bauaufgabe ist die Einschaltung von Sonderfachleuten
erforderlich. Ziel der Planung ist es in einem immer
weiterführenden Prozess städtebauliche, gestalterische,
rechtliche, funktionale, technische und soziale Bedingungen zu
klären und zusammenzuführen.
Begleitend
zur Planung führen wir bereits im frühen Vorplanungsstadium eine
Kostenschätzung durch, die im Entwurfsstadium in eine Kostenberechnung
mündet. Wichtiger Bestandteil der Planung ist die Kostenkontrolle,
die - jeweils auf den aktuellen Planungsstand bezogen - durch
die Planungsphasen begleitet und unter Einbeziehung von Änderungen
auch fortgeschrieben wird. Sie gibt dem Bauherrn Sicherheit im
Planungs- und Ausführungsprozess und ermöglicht Entscheidungen.
Die Planung
erarbeiten wir stufenweise von der Skizze, über den Entwurf und
das Baugesuch bis zur Erstellung von technischen Ausführungs-
und Detailplänen durch. Wir beraten zu Gestaltung, Materialien,
Produkten und Technik. Bei Bedarf beziehen wir weitere spezifische
Berater in die Aufgabe mit ein und koordinieren die gesamten Leistungen.
Nach erfolgter
Planung und Festlegung der erarbeiteten Ergebnisse erstellen wir
Leistungsverzeichnisse und / oder Leistungsbeschreibungen, in
denen Umfang, Qualität und Funktion festgelegt werden, holen Angebote
für die Ausführung der Maßnahme ein. Wir unterstützen
den Bauherrn mit Vergabeverhandlungen bzw. der Vergabe
der Leistungen, Vorschlägen für die Vertragsgestaltung der Werkverträge
mit den ausführenden Firmen. Im Zuge der Kostenkontrolle erarbeiten
wir den Kostenanschlag, der die Zusammenstellung aller Ausschreibungsergebnisse
beinhaltet, was dem Bauherrn wiederum die Möglichkeit der Anpassung
oder Korrektur bietet.
Nach Auftragserteilung
kann die Leistung ausgeführt werden. Ein erarbeiteter Terminplan
beinhaltet Termine als Vertragstermine mit den Firmen. Im Zuge
der Bauüberwachung werden
die Firmen und sonst am Projekt Beteiligten koordiniert, abgerufen
und die Ausführungstermine überwacht. Wir überwachen die
Qualität und Vollständigkeit der ausgeführten Leistungen auf Übereinstimmung
mit Leistungskatalog, Plänen, Vertrag, Vorschriften und dem Stand
der Technik.
Nach Fertigstellung
der Leistungen nehmen wir auf der Seite des Bauherrn an der Abnahme
teil und erstellen auf Wunsch das Abnahmeprotokoll. Wir überwachen
die Beseitigung von Mängeln bis zur Mängelfreiheit. Nach mängelfreier
Herstellung der Leistungen werden gemeinsam mit den Firmen Aufmaße
erstellt, die Schlussrechnungen geprüft und eine Kostenfeststellung
durchgeführt. Die Gewährleistungszeiträume werden ermittelt und
das Objekt übergeben.
Wir
verstehen uns als Sachwalter
des Bauherrn und vertreten seine Interessen